Ombudspersonen

Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der MWS wurden am 13. Mai 2022 vom Stiftungsrat beschlossen und ersetzen die Regeln in ihrer Fassung vom 6. Januar 2014. Sie fassen die zentralen Standards guter wissenschaftlicher Praxis in den Instituten der MWS zusammen und beschreiben das Verfahren im Falle ihrer Nichtbeachtung.  Die Institutsleitungen geben diese Regeln den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bekannt und verpflichten sie zu deren Einhaltung. Den verbindlichen Rahmen für die Formulierung und Anwendung setzen die Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom September 2019.

Der Stiftungsrat bestellt auf Vorschlag der Direktionsversammlung für eine vierjährige Amtszeit Ombudspersonen als Ansprechpersonen, an die sich alle Angehörigen der MWS in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können.

Die Ombudspersonen beraten und unterstützen die Angehörigen der MWS vertraulich in allen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens sowie der Konfliktbewältigung.

Darüber hinaus können sich die Angehörigen der MWS alternativ an das überregional tätige Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ wenden. 


Ombudspersonen:

Prof. Dr. Barbara Potthast, Universität zu Köln

Prof. Dr. Thomas Duve, MPI für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie

E-Mail-Adresse: ombudsperson[at]maxweberstiftung.de

Ethikkommission

Die Verfahrensordnung MWS-Kommission Ethik der Forschung wurde am 13. Mai 2022 vom Stiftungsrat beschlossen. Die Mitglieder der MWS-Ethikkommission sind die vom Stiftungsrat für die Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis bestellte Ombudsperson, eine Vertretung der Direktionsversammlung und die für den Datenschutz zuständige Person der MWS. Die Ethikkommission kann weitere Expertinnen und Experten als Mitglieder ohne Stimmrecht hinzuziehen.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der MWS gehen mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Diese Verantwortung beschränkt sich nicht auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern umfasst auch die Verpflichtung, mögliche Folgen ihrer Forschungsvorhaben gründlich abzuschätzen und die jeweiligen ethischen Aspekte zu beurteilen. Das schützenswerte Gut ist dabei die psychische und physische Unversehrtheit von Individuen. Für allein diesen Zweck holen sie in kritischen Fällen Ethikvoten ein. Des Weiteren holen sie Genehmigungen und Ethikvoten ein, wenn gesetzliche Vorschriften oder Mittelgeber sie verlangen.

Die Ethikkommission wird auf Antrag der jeweiligen Institutsleitung oder der Geschäftsführung der MWS tätig, sofern keine Zuständigkeit einer Kommission der Institute oder ggf. einer kooperierenden wissenschaftlichen Einrichtung gegeben ist oder eine andere Zuständigkeit nicht klar bestimmt werden kann.

E-Mail-Adresse: datenschutz[at]maxweberstiftung.de

Ombudsperson für
MWS-interne Konflikte

Der Stiftungsrat bestellt für eine vierjährige Amtszeit eine Ombudsperson, an die sich alle Angehörigen der Stiftung bei MWS-internen Konflikten wenden können. Die Ombudsperson berät und unterstützt seit dem 1. April 2024 die Angehörigen der MWS vertraulich in allen Fragen der internen Konfliktbewältigung.

Ombudsperson:

Prof. Dr. Andreas Gestrich, emeritierter Professor der Universität Trier und früherer Direktor des DHI London

E-Mail-Adresse: ombudsperson-konfliktmanagement[at]maxweberstiftung.de

Externe Anlaufstelle bei Mobbing, Belästigung, sexualisierter Gewalt oder Diskriminierung

Bei Vorfällen mit potentiell strafrechtlicher Relevanz können sich Betroffene von Mobbing, Belästigung, sexualisierter Gewalt oder Diskriminierung sich an eine von der MWS beauftragte Kanzlei wenden und dort rechtliche Beratung einholen.

Externe Anlaufstelle:

Beate zur Nieden, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht

E-Mail-Adresse: b.zurnieden[at]ddkb.de